Teilnahmebedingungen (AGB)
Teilnahmebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB) – Fassung vom 01.10.2019
Die in unserem Aktivitätenprogramm aufgeführten Angebote stehen NF-Mitgliedern sowie Nichtmitgliedern offen. Programmänderungen sind nicht immer auszuschliessen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschliesslich für Angebote, die von der Sektion Bern der Naturfreunde (Kurzform: NFBe) organisiert werden; für andere Angebote (z.B. der Verbände) gelten die allg. Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Anmeldungen erfolgen direkt bei der aufgeführten Leitung innerhalb der aufgeführten Frist. Es werden i.d.R. keine Anmeldebestätigungen versendet. Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder Lagern kann eine Vorauszahlung verlangt werden. Trifft eine solche Zahlung nicht termingerecht ein, kann die NFBe die Teilnahme verweigern. Annullierung: Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat eine Abmeldung seitens der Teilnehmenden einen Mehraufwand zur Folge. Der Sektionsvorstand behält sich in solchen Fällen Schadenersatzansprüche vor. Eine Annulierungskosten-Versicherung wird empfohlen.
Durchführung: Sollte eine Tour/Wanderung wegen mangelnder Beteiligung oder aus Gründen höherer Gewalt nicht durchgeführt werden können, wird baldmöglichst informiert. Programmänderungen im gleichen oder kleineren Schwierigkeitsgrad bleiben jederzeit vorbehalten und werden baldmöglichst und in geeigneter Form bekannt gegeben. Bereits erfolgte Zahlungen werden rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Versicherung: Die Teilnehmenden sind selber für eine ausreichende Unfall- und Krankenversicherung besorgt. Zusätzlich empfehlen wir der REGA beizutreten.
Haftung: Unsere Leiterinnen und Leiter bieten den Teilnehmenden grösstmögliche Sicherheit. Unfälle können dennoch nie ganz ausgeschlossen werden. Mit der Anmeldung anerkennst du diese Gefahr und verzichtest auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitige Haftung der NFBe und seiner Organe.
Gerichtstand ist Bern. Er gilt für alle Streitfälle, gleich welcher Nationalität der Teilnehmer besitzt und wo sich der Schadenort befindet. Das Schweizerische Recht ist massgebend.
Naturfreunde Schweiz Sektion Bern